Unsere Spezialgebiete sind:

_ Immobilien- und Liegenschaftsrecht
_ Mietrecht
_ Baurecht, Urheber- und Immaterialgüterrecht
_ Verkehrsrecht
_ Arbeitsrecht
_ Ehe- und Familienrecht
_ Erbrecht
_ Verwaltungs- und Gewerberecht
_ Wirtschaftsrecht

Zur Anwaltstätigkeit

Das Aufgabengebiet der Anwälte weitet sich stetig rasant aus. In Österreich sichert die Qualität der Anwaltsausbildung für die Rechtsuchenden beste Beratung.

_ 4- bis 5-jähriges Jus-Studium
_ Gerichtsjahr
_ mehrere Jahre Anwaltspraxis mit zwingenden
_ Fortbildungsseminaren
_ Anwaltsprüfung

Es gibt außer den Anwälten keine juristische Berufsgruppe, deren Betätigungsbereich nahezu sämtliche juristischen Felder abdeckt und die regelmäßig komplexe, mit diversesten Rechtsmaterien abgestimmte Lösungen ihren Kunden anbieten muss. Notare, Richter, Staatsanwälte und Juristen in der Verwaltung bewegen sich demgegenüber in einem weit eingeschränkteren "Rechtsrahmen".

Das heutige Rechtsleben ist von einer noch nie da gewesenen Gesetzes- und Verordnungsflut geprägt. Der Rechtsanwalt wird im Gegensatz zu anderen Juristen im erhöhten Maße gezwungen, neben seinen Spezialgebieten auch juristische Randbereiche nicht zu vernachlässigen. Im Ergebnis gereicht dieses verknüpfte und fächerübergreifende Wissen der Anwälte dem Kunden zum erheblichen Vorteil, weil eine allumfassende Rechtsberatung in der Regel am besten von einem Rechtsanwalt erteilt werden kann.